Das EU Energieeffizienzziel von 30% bis 2030 – Eine Einschätzung

Die Kommission hat am 23.7.2014 vorgeschlagen, für das Jahr 2030 ein Effizienzziel von 30% zu festzulegen. Was heißt das nun? Wie groß sind die notwendigen Bemühungen zur Verbrauchsreduktion? Was heißt das in absoluten Größen? Die Nachvollziehung ist nicht ganz einfach, da eine Reihe von Detailangaben fehlen.

Trotzdem ein Versuch einer Einschätzung

Ich gehe davon aus, dass die Zielsetzung im Verständnis gewissermaßen als Fortschreibung der 2020 Ziele zu verstehen ist. Das 2020-Energieeffizienzziel definiert sich gegenüber einer Projektion ohne besondere Anstrengungen, also Business As Usual (BAU). In der gültigen Energieeffizienzrichtlinie (mit dem 2020 – Ziel) wird von einem Bezugsjahr – in dem die Projektion startet – von 2007 gesprochen. Demnach ergäbe sich laut Richtlinie bis 2020 im BAU ein Primärenergieverbrauch von 1842 Mio. t RÖE (1). 20% weniger sind demnach 1474 Mio. t RÖE, also wären 368 Mio. t durch Effizienz- bzw. Einsparmaßnahmen zu realisieren. Im Jahr 2007 war der Energieverbrauch auf einem Höhepunkt. Kurz danach brach der Verbrauch im Rahmen der Finanzkrise ein. Der Zuwachs im BAU-Szenario bis 2020 gegenüber 2007 ist sehr gering.

Im Jahr 2012 betrug der Primärenergieverbrauch 1682 Mio. t RÖE (2). Dh, das notwendige Einsparvolumen beträgt noch 208 Mio. t RÖE. Das sind 12% gegenüber dem Verbrauch im Jahr 2012. Vereinfacht entspricht dies 1,5 % pro Jahr Einsparung. So, und das entspricht genau dem Ziel der Effizienzrichtlinie, 1,5% pro Jahr durch Einsparmaßnahmen zu realisieren. So gesehen hat man sich offenbar bei der Zielsetzung zumindest statistisch was überlegt.

Für 1,5% pro Jahr muss man was tun. Aber es ist auch nicht wirklich ambitioniert. Die Entwicklung der Energieintensität in Europa (Energie/BIP) zeigt seit 1995 (bis 2012) eine Verbesserung um 25% (also 1,7% pro Jahr) (2).

2020 bis 2030

Die EU erläutert in einem Infodokument (3), dass im Jahr 2030 ein Primärenergieverbrauch von 1307 Mio. t RÖE nicht überschritten werden soll. Das ist ein Wert von 11% unter dem Zielwert von 2020.

Rechnet man zurück, ergibt sich ein Primärenergieverbrauch im BAU-Szenario für 2030 von 1870 Mio. t RÖE. Das heißt, im BAU-Szenario ist vom BAU-Wert 2020 zum BAU-Wert 2030 ein Zuwachs von nur noch 1,5% eingerechnet. Damit lässt sich die einzusparende Menge berechnen (also Reduktion um die 11% plus der BAU-Zuwachs). Absolut sind das dann ca. 193 Mio. t RÖE.

Anders ausgedrückt ist eine jährlich Einsparung (von 2020 ausgehend bis 2030) von rund 1.4% notwendig. Damit liegt das Erfordernis für die Jahre 2020 bis 2030 etwas unter der Vorgabe bis 2020. Wenn man bedenkt, dass die Potentiale mit der Zeit geringer werden, kann man in einer Grobeinschätzung festhalten, dass die Effizienzvorgabe bis 2020 in das Jahr 2030 fortgesetzt wird.

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Gross: EU-Energieeffizienzziele (BAU, Ist-Entwicklung und Zielpfad)

Quellen:
(1) EU Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU
(2) European Commission, EU energy figures, statistical pocketbook 2014
(3) European Commission Memo, Questions and answers on the Energy Efficiency Communication

Stillstand oder Fortschritt – das Bundesenergieeffizienzgesetz

Warum gibt es eigentlich ein Energieeffizienzgesetz?

Hintergrund ist eine Europäische Richtlinie (212/27/EU), die, zur Reduktion des Energieverbrauchs und zum Klimaschutz, von den Staaten die Einführung eines Systems verlangt, um den Energieverbrauch um 1,5% pro Jahr zu senken. Rund ein Viertel dieser Verpflichtung wird durch die Anrechnung von in der Vergangenheit gesetzte Maßnahmen erfüllt (sgn. early actions). In die Bezugsbasis für die 1.5% ist allerdings der Verkehr herausgerechnet worden, was das Ausmaß der Reduktion weiter deutlich reduziert. Das erlaubt die Richtlinie zwar, aber ist politisch doch erstaunlich. Immerhin macht der Verkehr rund 30% des Energieverbrauchs aus.

In Österreich hat man sich entschieden eine Verpflichtung für alle Energieversorger bzw. Energiehändler einzuführen, die künftig jährlich 0,6% ihres Verkaufsvolumens einsparen müssen. Der Rest auf die 1,5% soll – mehr oder weniger wie bisher – durch verschiedenste Maßnahmen von Bund und Ländern erzielt werden (zB durch Förderungen). Man nennt das „Strategische Maßnahmen“.

Was ist das Ziel des Gesetzes, wie soll es sich auswirken?

Das Ziel ist, den Energieverbrauch mit den zu setzenden Maßnahmen bis zum Jahr 2020, im Vergleich zu 2012, um knapp 5% zu senken. Zum Vergleich hat sich Vorarlberg im Rahmen des Energieautonomiebeschlusses das Ziel gesetzt, den Energieverbrauch bis dahin um 15% zu senken. Noch dazu im Vergleich zu 2005. Trotzdem, immerhin! Das Wirtschaftsministerium wollte überhaupt nur eine Stagnation erreichen. Allerdings war eine relevante Absenkung eine der zentralen Forderungen der Grünen um dem Gesetz zuzustimmen (es war eine Zweidrittelmehrheit notwendig).

Was muss die Wirtschaft beitragen?

Das einzige, was da verbindlich ist, ist die Einführung eines Systems, um den eigenen Energieverbrauch zu überwachen (Energiemanagementsystem) oder ansonsten alle 4 Jahre eine Energieverbrauchsanalyse durchzuführen (Energieaudit). Das ist alles, es gibt keine Verpflichtung irgendwelche Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. Zudem gilt das nur für große Betriebe ab 250 Beschäftigten. Umso mehr erstaunt und befremdet der fast wütende Protest der Industrievertreter. Ist es ihnen doch gelungen, alle Verbindlichkeiten für sie herauszureklamieren. Zur Erinnerung: Im Entwurf vom letzten Jahr gab es noch eine Branchenverpflichtung. Was jetzt noch drinsteht ist ohnehin eine absolute Selbstverständlichkeit für verantwortlich handelnde Betriebe.

Was bedeutet die Verpflichtung der Energiehändler für die Kunden?

Die Energieversorger müssen bei Endkunden (es müssen nicht die eigenen sein, auch nicht auf den eigenen Energieträger bezogen) Maßnahmen setzen, sodass die 0,6% Einsparung erreicht wird. Das kann von Beratungen über Gerätetauschprogrammen bis zu verschiedensten Förderungen reichen. Es betrifft alle Energieversorger, unabhängig ob da Strom, Gas, Öl, Holz oder Benzin verkauft wird (es gibt Ausnahmen für kleine Versorger). 40% der Einsparungen müssen in Haushalten erzielt werden. Die Energielieferanten müssen die Maßnahmen nicht unbedingt selber setzen, das können auch andere für sie tun.

Wird die Energie dadurch teurer?

Das ist schwer zu sagen und wird stark von den Versorgern selber abhängen. Natürlich ist es schlau, die Maßnahmen zB mit Kundenbindungsprogrammen zu kombinieren, was wiederum für die Versorger einen Nutzen bringen kann. Weiters ist es so, dass viele Maßnahmen sehr günstig zu realisieren sind. Es gibt viele Maßnahmen, die eigentlich ohnehin wirtschaftlich sind. Darüber hinaus können sich die Versorger die Maßnahmen fördern lassen, was ja eigentlich eine komfortable Situation darstellt. Die Energieversorger sind ohnehin gefordert, Modelle zu entwickeln, um als umfassender Dienstleister für ihre Kunden zu arbeiten und nicht einfach nur – möglichst viel – Energie zu verkaufen. Es ist ja nichts Neues, dass der Energieverbrauch dringend gesenkt werden muss. Idee ist ja eben auch, dass der Verbrauch sinkt und damit, auch wenn sich Energiekosten – aus welchen Gründen auch immer – steigen, trotzdem keine absolute Mehrbelastung entsteht. Das wird aber sicher genau zu beobachten sein. Und man darf auch gewarnt sein. Die Interessensvertretung der Energiewirtschaft „Österreichs Energie“ hat bereits heftige Drohungen ausgestoßen und vorsorglich schon vor Endkundenbelastungen gewarnt. Eine allzu durchsichtige Offenbarung deren Haltung. Man darf sich auch fragen, ob das wirklich so eine gute Idee ist, die Energieversorger als Energiesparer einzusetzen. Mitunter kommen dann solche Verrücktheiten heraus, wie die Förderung der Ölwirtschaft beim Tausch von Ölheizungen (das wird ihnen spätestens 2018 endlich abgestellt). Unterschätzen darf man diese Gesetzespassage aber keinesfalls – sie wird mittel- und langfristig einen Kulturwandel bewirken.

Ist das neue Gesetz ein Bürokratiemonster?

Nein, das nicht. Die gesetzten Maßnahmen sind in eine einfache Datenbank einzutragen. In dieser sind zahllose Maßnahmen bereits beschrieben, so dass diese im Wesentlichen nur angewählt und mit den entsprechenden Infos (vor allem Anzahl) zu versehen sind. Eine solche Datenbank gibt es seit Jahren. Die Energieversorger sind es auch gewohnt damit umzugehen. Es gibt bereits jetzt freiwillige Branchenverpflichtungen, im Rahmen derer die Maßnahmen laufend erfasst werden. Auch die Bundesländer sind es gewohnt, ihre Maßnahmen zu melden. Klar, es ist ein gewisser Aufwand, aber von übertriebener Bürokratie kann nicht die Rede sein. Messen ist wichtig, vor allem um diejenigen zu schützen, die sich engagieren.

Resümee

Das Bundesenergieeffizienzgesetz ist ein wichtiger Schritt um den Energieverbrauch zu reduzieren und vom Prinzip her ein Meilenstein. Erstmals nimmt es auch die Energieverkäufer in die Pflicht, sich konsequent um einen sorgsamen Umgang mit Energie zu kümmern. Die Zielsetzung ist allerdings nicht sehr ambitioniert. Eine Reihe von Bestimmungen gehörten noch verbessert. Die Ausgleichszahlungen sind nicht hinreichend justiert. Trotzdem, ein positives Grundresümee bleibt.
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